Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Viele fragen sich, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen oder sollen.
Hierzu müssen wir unterscheiden zwischen Personen, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben und solchen, die auf Antrag eine Steuererklärung abgeben können.
Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Dies regelt der § 46 EStG. Sobald mindestens einer der Punkte auf Dich zutrifft, dann greift die sog. Pflichtveranlagung.
Mehrere Arbeitgeber in einem Kalenderjahr hintereinander
Mehrere Arbeitgeber in einem Kalenderjahr gleichzeitig (Steuerklasse 6)
Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern: Steuerklasse III/V, V/III oder IV mit Faktor
Einzelveranlagung bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Geschiedene bzw. Verwitwete, die im selben Kalenderjahr wieder heiraten
Steuerfreie Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld)
Nebeneinkünfte (Vermietung und Verpachtung, Selbständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit, Land-und Forstwirtschaft, Renten, sonstige Einkünfte über 410 €
Freibetrag / Lohnsteuerermäßigung (außer Kinderfreibeträge, Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene)
Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren
Direkte Aufforderung vom Finanzamt
Auf Antrag kann natürlich jeder eine Steuererklärung abgeben – und das lohnt sich in den meisten Fällen.
Als Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer automatisch einbehalten unter Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 1.000 €. Sobald man höhere Werbungskosten hat, hat man in der Regel eine Steuererstattung zu erwarten.
Die durchschnittliche Steuererstattung lag nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 974 Euro. (https://www.destatis.de/DE/Startseite.html)
Eine Summe, die auch Du nicht verschenken solltest!
Kontaktiere uns und lass von uns überprüfen, ob Du mit einer Rückerstattung rechnen kannst und wie hoch diese ausfällt!