Kann ein Pilot ein Arbeitszimmer absetzen?
Das Thema Arbeitszimmer ist unter Airlinern ebenso ein häufiges Thema und leider auch abhängig davon, ob der Sachbearbeiter beim Finanzamt wohlgesonnen ist oder nicht.
Sowohl bei Flugzeugführern als auch bei Flugbegleitpersonal kommt nach unserer Rechtsauffassung ein Werbungskosten-Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR in Betracht, sofern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt wird, dass ein individueller Arbeitsplatz für bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen nicht zur Verfügung steht.
Welche Vorbereitungen notwendig sind, kennt Ihr selbst aus Eurem Arbeitsalltag.
Bei den Flugbegleitern ist meist eine Zusatzfunktion erforderlich (Trainer, Purser - Stellung o.ä.), für das Cockpit dürfte der Ansatz unstreitig sein.
Eine Arbeitsecke ist jedoch nicht ausreichend, es muss ein eigener (abschließbarer) Raum zur Verfügung stehen, der tatsächlich ausschließlich nur als Arbeitszimmer verwendet wird.
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